Wir über uns
ZUMBau ist eine gemeinsame Qualifizierungsinitiative der Spitzenverbände der Bauwirtschaft – dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).
Das Ablegen einer Prüfung in einer der von ZUMBau zugelassenen Prüfungsstätten und der Erwerb eines Führerscheins als „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“ bescheinigt die hohe fachliche Qualifikation. Diese Qualifikation ist vor allem für die Unfallprävention, d. h. die Vermeidung von Personen- und Sachschäden wichtig, dient aber auch einem wirtschaftlichen Einsatz der Baumaschinen. Weiterhin steht sie für fundierte Kenntnisse bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Baumaschinentechnik, bei Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Instandsetzung, Arbeitskunde und Arbeitsorganisation. Alle diese Aspekte tragen zur Sicherheit, Effizienz, Produktivität und Nachhaltigkeit auf der Baustelle bei.
Den Führerschein als „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in" gibt es in folgenden Maschinenkategorien: Turmdrehkrane, Bagger- und Lader, Teleskope, Großdrehbohrgeräte und Rammen, Abbruchbagger und Longfrontbagger (in Kooperation mit dem Deutschen Abbruchverband), Verdichtungsgeräte, Straßenfertiger, Aufschluss- und Brunnenbohrgeräte, Grader, Seilbagger, LKW-Ladekrane sowie Untendreherkrane. Rund 18.000 "Geprüfte Baumaschinenführer*innen" sind bereits qualifiziert.
Die Mitarbeiter, die die Qualifikation „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“ erworben haben, erhalten den sog. Befähigungsnachweis. Die registrierte Checkkarte des/der "Geprüften Baumaschinenführers*in" dient u.a. zur Vorlage bei Aufsichtsbeamten von Staat und Berufsgenossenschaft bei Baustellenkontrollen. Gegenüber Auftraggebern und Bauherrn kann mit der Beschäftigtenqualifikation transparent geworben werden. Auf dem Markt heben sich diese Unternehmen im Vergleich zu Mitbewerbern positiv ab, denn sie dokumentieren damit die gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden.
ZUMBau kontrolliert und verbessert den Qualifizierungsprozess durch die Zertifizierung von Prüfungsstätten, das Festsetzen eines bundeseinheitlichen Prüfungsniveaus, die Erstellung bundeseinheitlicher Bescheinigungen und das Führen eines Bundeszentralregisters für geprüfte Baumaschinenführer*in.
Die einzelnen Prüfungsausschüsse setzen einheitlich bundesweit gültige Prüfungsanforderungen und damit qualitätsgesicherte Nachweise mit einer größeren Rechtssicherheit um. Nur bei den zugelassenen ZUMBau-Prüfungsstätten gibt es Prüfungskommissionen mit Beteiligung der BG BAU.
Alle zugelassene Prüfungsstätten werden regelmäßig nach einem strengen Qualitätsstandard von externen Experten auditiert.
Organisationsstruktur
ZUMBau wird vertreten durch einen Zulassungsausschuss, bestehend aus zwei Geschäftsführern aus den Verbänden HDB und ZDB sowie zwei alternierenden Vorsitzenden (HDB/ZDB), Mitgliedern aus den Prüfungsstätten, der BG BAU und des Deutschen Abbruchverbandes.
Spezielle Arbeitsgruppen und Obleute tragen mit ihrer Expertise zur Sicherstellung der Aktualität der Prüfungsanforderungen der jeweiligen Maschinenkategorien bei.
Externe Auditoren nehmen an den Sitzungen des Zulassungsausschusses teil und berichten.
Zulassungsausschuss
Der Zulassungsausschuss zertifiziert Organisationen/Institutionen zu anerkannten Prüfungsstätten und wird paritätisch besetzt durch die Trägerorganisationen:
- Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
- Deutscher Abbruchverband e.V. (nur bei den Maschinenkategorien Abbruchbagger und Longfrontbagger)
Mitwirkung der BG BAU
Vertreter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft im Zulassungsausschuss.
Auditoren
ZUMBau beauftragt externe Auditoren mit regelmäßigen Audits bei Prüfungsstätten.
Prüfungsstätten
In den durch ZUMBau anerkannten Prüfungsstätten nehmen zugelassene Prüfungsausschüsse die Prüfungen ab.
Prüfungsteilnehmer
Teilnehmer sind in der Regel Beschäftigte aus den Betrieben sowie Auszubildende in der Bauwirtschaft.
Besetzung Zulassungsausschuss
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
- Firas Ajouri (Unternehmervertreter) alternierender Vorsitzender – derzeit Vorsitzender
- Thomas Hackl (Unternehmervertreter)
- Dipl.-Ing. Ralf Hanemann (Vertreter einer Ausbildungsstätte/Prüfungsstätte)
- Dipl.-Ing. Dirk Siewert (Geschäftsführer Ausschuss für Baumaschinentechnik und Baulogistik im HDB) und Geschäftsführer ZUMBau GbR
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
- Dipl.-Ing. (FH) Adolf Kugelmann (Unternehmervertreter) und alternierender Vorsitzender
- Gabriela Gottwald (Unternehmervertreterin)
- Florian Löffler (Vertreter einer Ausbildungsstätte/Prüfungsstätte)
- Dipl.-Ing. Rudolf Domscheid (Geschäftsführer Baumaschinen- und Geräteausschuss im ZDB) und Geschäftsführer ZUMBau GbR
Deutscher Abbruchverband
- RA Andreas Pocha (Vertreter der 3. Trägerorganisation - nur für die Bereiche Abbruchbagger / Longfrontbagger)
Auditoren
- Klaus Winkler
- Ing. (FH) Klaus Blau
- Dr.rer.nat, Dipl.-Ing. Karl-Heinz Bässler
Vertreter der BG BAU
- Dipl.-Ing. Volker Münch
- Dipl.-Ing. (FH) Joachim Schulze
- Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Michael Krell
Geschichte
Baumaschinen spielen auf den Baustellen eine zentrale Rolle. Durch den zunehmenden Digitalisierungs- und Automatisierungsgrad steigen die Anforderungen an Baumaschinenführer*innen stetig an. Die Bedienung der Maschinen wird zunehmend komplexer.
Im Jahre 2006 wurde vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) mit einem paritätisch besetzten Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Deutschen Bauwirtschaft (ZUMBau) der Startpunkt für eine gemeinsame Qualifizierungsinitiative gesetzt. Dies erfolgte in einem ersten Schritt zunächst für den „Geprüften Turmdrehkranführer“.
Mittlerweile sind Prüfungskataloge für vierzehn Maschinenkategorien entwickelt, in denen theoretische sowie praktische Prüfungsanforderungen definiert sind.
Die BG BAU entsendet ihre Mitarbeiter nur in Prüfungsausschüsse und Prüfungen, die nach den vorgenannten Mindeststandards von anerkannten Prüfungsstätten durchgeführt werden. Seitens des Zulassungsausschusses wird deshalb neben Vorgaben zu Prüfungsablauf, -inhalten bzw. -fragen von Prüfungsstätten auch ein expliziter Nachweis der Zusammensetzung und Eignung eines Prüfungsausschusses verlangt.
Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss erhält jeder Prüfling von der anerkannten Prüfungsstätte einen sog. Befähigungsnachweis zur Weitergabe an den Unternehmer sowie eine Checkkarte, die von ihm auf der Baustelle mitgeführt und den Aufsichtsbeamten (Staat bzw. Berufsgenossenschaft) nach Aufforderung vorgezeigt werden kann.