Eine bestandene Prüfung wird durch einen sog. Befähigungsnachweis mit der Bezeichnung „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“ dokumentiert. Damit gilt die Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz als bescheinigt. Dies ist gleichzeitig die hochwertige Qualifikation für den/die Baumaschinenführer*in, denn nur in den eingesetzten Prüfungsausschüssen in den Prüfungsstätten von ZUMBau prüft die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft mit. Deshalb wird auch nur die ZUMBau-Qualifikation von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gefördert.
Diese Qualifikation ist vor allem für die Unfallprävention, d.h. die Vermeidung von Personen- und Sachschäden wichtig, dient aber auch einem wirtschaftlichen Einsatz der Baumaschinen. Weiterhin steht sie für fundierte Kenntnisse bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Baumaschinentechnik, bei Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Instandsetzung, Arbeitskunde und Arbeitsorganisation. Alle diese Aspekte tragen zur Sicherheit, Effizienz, Produktivität und Nachhaltigkeit auf der Baustelle bei.
Die registrierte Checkkarte des/der "Geprüften Baumaschinenführers*in" dient u. a. zur Vorlage bei Aufsichtsbeamten von Staat und Berufsgenossenschaft bei Baustellenkontrollen. Gegenüber Auftraggebern und Bauherrn kann mit der Beschäftigtenqualifikation transparent geworben werden. Auf dem Markt heben sich diese Unternehmen im Vergleich zu Mitbewerbern positiv ab, denn sie dokumentieren damit die gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden.
Rund 18.000 „Geprüfte Baumaschinenführer*innen in der Bauwirtschaft“ sind bereits qualifiziert.
Den Führerschein als „Geprüfter/geprüfte Baumaschinenführer*in“ gibt es in folgenden Maschinenkategorien:
04. Großdrehbohrgeräte und Rammen
Geprüfter/geprüfte Fahrer*in von Großdrehbohrgeräten und Rammen
07. Verdichtungsgeräte
Geprüfter/geprüfte Fahrer*in von Verdichtungsgeräten
08. Straßenfertiger
Geprüfter/geprüfte Fahrer*in von Straßenfertigern
09. Aufschluss- und Brunnenbohrgeräte
Geprüfter/geprüfte Aufschluss- und Brunnenbohrgeräteführer*in
14. Untendreherkran
Geprüfter/geprüfte Fahrer*in von Untendreherkranen